Platzordnung
Das Betreten des Vereinsgeländes ist außerhalb der regulären Trainingszeiten nur Vereinsmitgliedern gestattet.
- Um Verunreinigungen des Übungsplatzes zu vermeiden muss jeder Hund vor der Trainingseinheit Auslauf haben um sich lösen zu können. Sollte dennoch ein Malheur auf dem Platz passieren ist dieses umgehend durch die Hundeführer:in zu entsorgen.
- Hunde mit ansteckenden Krankheiten sowie Hunde mit Verletzungen dürfen nicht auf das Gelände. Läufige Hündinnen dürfen das Vereinsgelände nur nach vorheriger Absprache mit der Vorstandschaft betreten.
- Das Rauchen sowie Alkoholgenuss ist auf dem Übungsplatz nicht gestattet.
- Hunde müssen während des Übungsbetriebes auf dem Vereinsgelände, auf der Terasse und im Bereich zwischen Bära und großem Gehege angeleint sein.
- Freilauf ist während des Übungsbetriebes nur auf der Wiese hinter den Gehegen gestattet. Dieser Freilauf sollte nur in Absprache mit den dort anwesenden Hundeführer:innen erfolgen.
- Generell erfolgt jeglicher Freilauf der Hunde auf eigene Gefahr für Hundehalter:in. Der HSV Fridingen e.V. übernimmt keine Haftung für dadurch entstehende Schäden oder Verletzungen.
- Es dürfen keine Stachel- oder Würgehalsbänder sowie keine Elektroreizgeräte benutzt werden.
- Das Füttern und Streicheln von fremden Hunden ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hundeführer:in gestattet. Auf der Terrasse und im Vereinsheim dürfen die Hunde, auch die eigenen, generell nicht gefüttert werden.
- Das Training oder die Benutzung der Geräte darf nur unter Aufsicht oder in Absprache mit der Vorstandschaft erfolgen.
- Die Geräte sind sorgsam zu behandeln.
- Den Anweisungen der Trainer:innen und der Vorstandschaft ist Folge zu leisten.
- Eine gültige Tollwutimpfung und eine Hundehaftpflichtversicherung sind Voraussetzung für die Teilnahme am Übungsbetrieb.